Laut Gesetz muss zwischen „rechtswidrigen“, aber „straffreien Abtreibungen“ (nach Beratung und binnen zwölf Wochen mit Nachweis des Beratungsscheins) und Abtreibungen, die nicht „rechtswidrig“ – im Umkehrschluss offenbar also rechtmäßig – sind (Indikationen), unterschieden werden.

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