Die Rechtslage
Laut Gesetz muss zwischen „rechtswidrigen“, aber „straffreien Abtreibungen“ (nach Beratung und binnen zwölf Wochen mit Nachweis des Beratungsscheins) und Abtreibungen, die nicht „rechtswidrig“ – im Umkehrschluss offenbar also rechtmäßig – sind (Indikationen), unterschieden werden.
Hier finden Sie umfassende Informationen über die Gesetzeslage bezüglich Abtreibungen in Deutschland.