I. Offizielle Zahlen

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden meldet seit 1996 jährlich zwischen rund 99.000 bis 135.000 Abtreibungen. Das entspricht der Einwohnerzahl einer Stadt von der Größe Wolfsburgs.

 130.899 1996
130.890 1997
131.795 1998
130.471 1999
134.609 2000
134.964 2001
130.387 2002
128.030 2003
129.650 2004
124.000 2005
119.710 2006
116.871 2007
114.484 2008
110.694 2009
110.431 2010
108.867 2011
106.815 2012
102.802 2013
99.715 2014
99.237 2015

 

Für das Jahr 2014 gibt das Statistische Bundesamt 70 Abtreibungen pro 10.000 Frauen zwischen 15 und 44 an, im Jahr 1996 zu Beginn der Datenerhebung waren es 76. Die Abtreibungsquote ist also nur geringfügig gesunken.

Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der Lebendgeborenen laut Statistischem Bundesamt von 796.013 (1996) auf 665.126 (2009). In der Zwischenzeit stieg sie wieder auf 714.927 (2014). Die Zahl der Abtreibungen pro 1.000 Lebendgeborenen stieg demnach von 164,4 (1996) auf 170,0 (2009). Obwohl die absolute Zahl der Abtreibungen gesunken ist, ist in diesem Zeitraum also die Wahrscheinlichkeit, dass ein gezeugtes Kind abgetrieben wird, statistisch gesehen gestiegen. 2014 lag die Zahl der Abtreibungen pro 1.000 Lebendgeborenen bei 139,5.

 

II. Dunkelziffer-Problematik

Das Bundesinstitut für Bevölkerungswissenschaft (BiB) beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden geht davon aus, dass die offizielle Abtreibungsstatistik nur rund 60 % der Abtreibungen erfasst.

Quelle: Bevölkerung, Sonderheft der Schriftenreihe des BiB, 2. Aufl. 2004, S. 31.

Generell werden von der Abtreibungsstatistik nicht erfasst:

  • Abtreibungen, die von Ärzten unter falschen Ziffern abgerechnet werden
  • Sogenannte Mehrlingsreduktionen nach In-vitro-Fertilisation (per Kalium-Chlorid-Spritze ins Herz des Embryos, wobei der Embryo später vom Mutterleib synthetisiert wird)
  • Abtreibungen, die heimlich durchgeführt werden

Aber auch die Erfassung der einfacher erfassbaren Abtreibungen ist lückenhaft.

 

III. Schwierigkeiten bei der Erfassung der Hellziffer

Die Erfassung von Abtreibungen vollzieht sich bislang wie folgt:

  • Laut § 18 Abs. 3 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz haben die Landesärztekammern dem Statistischen Bundesamt die Anschriften von Ärzten zu schicken, in deren Einrichtungen „nach ihren Kenntnissen“ Abtreibungen vorgenommen worden sind oder vorgenommen werden sollen.
  • Des weiteren sollen die zuständigen Gesundheitsbehörden dem Statistischen Bundesamt Krankenhäuser melden, in denen Abtreibungen vorgenommen werden.
  • Auf Grundlage dieser Meldungen lässt das Statistische Bundesamt den Ärzten und Krankenhäusern dann einen „Erhebungsbogen“ zukommen. Die Antworten werden ausgewertet.
  • Da es in den Bundesländern kein einheitliches Verfahren zur Erfassung der Ärzte und Krankenhäuser, in deren Einrichtungen Abtreibungen durchgeführt werden, gibt, existiert auch kein einheitliches Verfahren bei der Meldung der Anschriften an das Statistische Bundesamt.

 

IV. Belege für Statistikmängel

Von 1996 bis zum Jahr 2000 warnte das Statistische Bundesamt in seinen eigenen Mitteilungen jedes Jahr selbst davor, die von ihm veröffentlichten Zahlen als zuverlässig zu betrachten. Häufig lägen bei den Landesärztekammern, so die jahrelang mitgelieferte Formulierung,

„keine oder nur unzureichende Erkenntnisse vor. Eine Vorbefragung von ambulant niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen ausgewählter Bundesländer zur Klärung des Kreises der Auskunftspflichtigen durch das Statistische Bundesamt führte ebenfalls nicht zur sicheren Abgrenzung, da die Wahrhaftigkeit der Antwort nicht überprüfbar ist. Auch Antwortverweigerungen waren zu verzeichnen. So ist nicht auszuschließen, dass ambulante Einrichtungen, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden, weder den Landesärztekammern noch dem Statistischen Bundesamt bekannt sind. Außerdem sind in den Zahlen der Schwangerschaftsabbruchstatistik die unter einer anderen Diagnose abgerechneten und die im Ausland vorgenommenen Schwangerschaftsabbrüche nicht enthalten.“

Quelle: Statistisches Bundesamt

Seit 2001 fehlt dieser Hinweis. Eine Begründung dieses Fehlens gibt es nicht. Da sich jedoch weder die Rechtsgrundlagen der Abtreibungsstatistik noch die Meldeverfahren geändert haben,  muss man davon ausgehen, dass nach wie vor ein Meldedefizit herrscht. Auch das Bundesinstitut für Bevölkerungswissenschaft (BiB) beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden geht in seinem 2004 erschienenen Heft „Bevölkerung, Sonderheft der Schriftenreihe des BiB“ davon aus, dass die offizielle Abtreibungsstatistik nur rund 60 % der Abtreibungen erfasst. (vgl. Punkt II.)

Prof. Dr. Manfred Spieker (Professor für Christliche Gesellschaftslehre an der Universität Osnabrück) weist nach, dass beispielsweise für das Jahr 1996 bei Abtreibungen nach medizinischer und kriminologischer Indikation ein Meldedefizit von rund 55 % vorliegt.

Allein bei den gesetzlichen Krankenkassen (in denen ca. 85% der Bevölkerung versichert sind) wurden 7.530 Fälle abgerechnet. Rechnet man diese Zahl auf 100% hoch, so kommt man auf 8.859 Fälle, während das Statistische Bundesamt nur 4.874 Abtreibungen nach diesen beiden Indikationen verzeichnete. Hinzu kommen Fälle, die weder in der Statistik des Statistischen Bundesamtes noch in der Statistik der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auftauchen: die unter anderen Ziffern der ärztlichen Gebührenordnung abgerechneten Abtreibungen, die Mehrlingsreduktionen nach In-vitro-Fertilisation und die heimlichen Abtreibungen, die es auch nach wie vor noch gibt.

Selbst nach vorsichtigen Schätzungen muss man davon ausgehen, dass die tatsächliche Zahl der Abtreibungen in Deutschland mindestens doppelt so hoch ist wie vom Statistischen Bundesamt angegeben.

 


 

Quellen und Literatur

die Deutschland betreffenden Zahlen:
Die Daten des Statistischen Bundesamtes sind abrufbar unter: http://www.destatis.de

zur Problematik der hohen Dunkelziffer:
Bevölkerung, Sonderheft der Schriftenreihe des Bundesinstituts für Bevölkerungswissenschaft (BiB), 2. Aufl. 2004, S. 31.
Manfred Spieker: Der verleugnete Rechtsstaat. Paderborn 2005. S. 13-15 u. S. 17-21.